Prof. Dr. jur. Kerstin Walther-Reining
Professor - aktiv
Universität
Hochschule Mittweida, University of Applied Sciences
University of Applied Sciences
Hochschule Mittweida, University of Applied Sciences
University of Applied Sciences
Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Arbeitsbereiche
Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Land
Deutschland
Deutschland
Ort / PLZ
09648 Mittweida
09648 Mittweida
Strasse
Technikumplatz 17
Technikumplatz 17
Telefon
+ 49 03727 58-1051
+ 49 03727 58-1051
FAX
+ 49 03727 58-1295
+ 49 03727 58-1295
Weitere Positionen und Funktionen
Lehrbeauftragte der FH Schmalkalden
Vorlesungen zum Wirtschaftsrecht
Seit 2003
Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht an der "Südwestdeutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft" Wiesbaden
Seit 2005
Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der "Frankfurt school of finance and management" Frankfurt/Main
Seit 2007
Lehrbeauftragte der FH Coburg
Vorlesung "International Legal Systems"
Veröffentlichungen
in: Finanzen, Heft 11/1999
Juristische Person, Beitrag im Lexikon des Rechts, Verlag Wolters Kluwer, März 2007
Widerruf von Verträgen, Beitrag im Lexikon des Rechts, Verlag Wolters Kluwer, März 2007
Rechtstatsächliche Bestandsaufnahme zur Bedeutung der Güterrechtsregister bei den Amtsgerichten der Bundesrepublik Deutschland am Beispiel des Freistaates Thüringen (Forschungsbericht)
Der durch das MoMiG bewirkte legislative Federstrich zur eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistung und dadurch erzeugte Kollateralwirkungen für das Genossenschaftsrecht, in: Festschrift für Vanino (Veröffentlichung in Vorbereitung) Nutzungshinweise: Jede natürliche Person darf sich nur mit einer E-Mail Adresse bei WiWi-Online registrieren lassen. Die Nutzung der Daten die WiWi-Online bereitstellt ist nur für den privaten Gebrauch bestimmt - eine gewerbliche Nutzung ist verboten. Eine automatisierte Nutzung von WiWi-Online und dessen Inhalte, z.B. durch Offline-Browser, Download-Manager oder Webseiten etc. ist ausdrücklich strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.