Prof. Dr. rer. pol. Harald Lutz
Professor - aktiv
Universität
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, University of Applied Sciences
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, University of Applied Sciences
Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften Sankt Augustin
Wirtschaftswissenschaften Sankt Augustin
Arbeitsbereiche
Betriebswirtschaftslehre
insb. externes Rechnungswesen und Steuern
Betriebswirtschaftslehre
insb. externes Rechnungswesen und Steuern
Forschungsbereiche
Zwecke und System des Rechnungswesens
Investitions- und Finanzierungsrechnung
Investitionsplanung und -controlling
Finanzplanung und -controlling
Unternehmensbewertung
Zwecke und System des Rechnungswesens
Investitions- und Finanzierungsrechnung
Investitionsplanung und -controlling
Finanzplanung und -controlling
Unternehmensbewertung
Land
Deutschland
Deutschland
Ort / PLZ
53757 St. Augustin
53757 St. Augustin
Strasse
Grantham-Alle 20
Grantham-Alle 20
Telefon
02241-865107
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Sekretariat
02241-865101
02241-865101
FAX
02241-8658107
02241-8658107
Veröffentlichungen
Zur Bewertung von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung unter dem Aspekt des Gläubigerschutzes, Die Wirtschaftsprüfung 1992, S. 741-748 (in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. M. J. Matschke).
Mitarbeit am Wirtschaftsprüfer Handbuch, Düsseldorf 1992, 10. Aufl., Bd. II, Abschnitt A: Die Unternehmensbewertung.
Unternehmensakquisition, Bericht des Arbeitskreises Unternehmensakquisition der Schmalenbach-Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V., hrsg. von G. Sieben und M. Sielaff, Stuttgart 1989 (Mitautor).
Sonderfragen substanzwertorientierter Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen, Der Betrieb, 1983, S. 1987-1997 (zusammen mit Herrn Prof. Dr. G. Sieben). Nutzungshinweise: Jede natürliche Person darf sich nur mit einer E-Mail Adresse bei WiWi-Online registrieren lassen. Die Nutzung der Daten die WiWi-Online bereitstellt ist nur für den privaten Gebrauch bestimmt - eine gewerbliche Nutzung ist verboten. Eine automatisierte Nutzung von WiWi-Online und dessen Inhalte, z.B. durch Offline-Browser, Download-Manager oder Webseiten etc. ist ausdrücklich strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.