Neuverteilung der Arbeitszeit - entgegenstehende dringende betriebliche Gründe
Fachartikel 456
Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre
Fachrichtung
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Artikel
2010
2010
Sprache
deutsch
deutsch
Beschreibung
Entgegenstehende Normen sind nach § 134 BGB unwirksam. Der Anspruch auf Elternzeit besteht im Regelfall längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, § 15 Abs. 2 S. 1. Innerhalb der Höchstfrist können die Berechtigten einen Teilabschnitt für die Elternzeit bestimmen.