Kronzeugen im Gefangenendilemma
Fachartikel 260
Fachbereich
Volkswirtschaftslehre
Fachrichtung
Volkswirtschaftstheorie
Artikel
2005
Sprache
deutsch
Beschreibung
Hinter der Bezeichnung „Spieltheorie“ verbirgt sich die Analyse von interpersonellen Entscheidungssituationen: Die Akteure befinden sich in einem Geflecht wechselseitiger Beziehungen, wodurch die Ergebnisse ihres Handelns vom Verhalten der anderen „Mitspieler“ abhängen. Solche Untersuchungen gehören seit einigen Jahren zu den bevorzugten Forschungsfeldern der etablierten Ökonomik. Hier wird dargelegt, dass das vorhandene Potenzial der Spieltheorie aus(ge)reicht (hätte), dem Gesetzgeber Konsequenzen der Kronzeugenregelung aufzuzeigen und ihn entsprechend zu beraten.
Stichworte