KfW-Studienkredit
Finanzierungvon Lebenshaltungskosten während eines Studiums.
Der KfW-Studienkredit unterstützt Sie während des Studiums mit mindestens 100 und höchstens 650 Euro im Monat -ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen/Vermögen.Was wird gefördert?
Die Finanzierung verschiedener Studiengänge ist möglich. Beispielsweise können Sie nach dem Abschluss Ihres grundständigen Studiums den KfW-Studienkredit für weitere grundständige und postgraduale Studiengänge sowie Promotion in Anspruch nehmen.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Internetseite www.kfw.de/studienkredit.
Nicht förderfähig sind Studiengänge an Berufsakademien und vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge.Volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der nachfolgenden Gruppen zählen:Die Darlehenslaufzeit des KfW-Studienkredits untergliedert sich in 3 Phasen, derAuszahlungs-, Karenz-und Tilgungsphase:Unter www.kfw.de/studienkredit steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung. Anhand der eingegebenen Daten wird automatisch einVertragsangebot erstellt, das Sie ausdrucken können.
Einreichung über einen KfW-Vertriebspartner
Mit dem Vertragsangebot sowie gegebenenfalls weiteren Formularen gehen Sie zu einem an der Abwicklung des Programms mitwirkenden Vertriebspartner Ihrer Wahl. Vertriebspartner können akkreditierte Kreditinstitute und Studentenwerke sein. Eine Übersicht finden Sie im Internet unter www.kfw.de/studienkredit-vertriebspartner. Diese beraten im Hinblick auf den persönlichen Finanzierungsbedarf sowie die Kreditkonditionen und prüfen, ob die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Unterzeichnung des Vertragsangebots darf erst im Beisein eines Mitarbeiters des Vertriebspartners vorgenommen werden!
Der Vertriebspartner sendet das Vertragsangebot sowohl in elektronischer Form als auch die ausgedruckten und unterzeichneten Exemplare auf dem Postweg an die KfW, die Ihnen nach positiver Entscheidung eine Annahmebestätigung (Zusage) zusendet. Die Kreditentscheidung wird ausschließlich von der KfW getroffen. Die Führung des Darlehenskontos bei der KfW erfolgt im Anschluss nur über das Online-Kreditportal.
Ein Rechtsanspruch auf den KfW-Studienkredit besteht nicht.
Hinweis:
Die Inanspruchnahme öffentlich geförderter Mittel kann abhängig von Ihrer individuellen steuerrechtlichen Situation steuerliche Folgen haben. Bitte beachten Sie, dass die KfW zu der steuerrechtlichen Behandlung der durch KfW-Kredite oder -Zuschüsse geförderten Maßnahmen keineeinzelfallbezogenen Auskünfte erteilt. Verbindliche Auskünfte über die steuerrechtliche Behandlung der durch KfW-Kredite, KfW-Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel geförderten Maßnahmen dürfen nur von der zuständigen Finanzbehörde erteilt werden. Alternativ dazu können Sie sich individuell von fachkundigen Personen wie Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein steuerlich beraten lassen.
Der KfW-Studienkredit unterstützt Sie während des Studiums mit mindestens 100 und höchstens 650 Euro im Monat -ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen/Vermögen.
Förderer
Förderung
- Grundständige Studiengänge wie Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamenin Form eines Erst-und Zweitstudiums.
- Postgraduale Studiengänge wie Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau-oder Masterstudium und Promotion.
Die Finanzierung verschiedener Studiengänge ist möglich. Beispielsweise können Sie nach dem Abschluss Ihres grundständigen Studiums den KfW-Studienkredit für weitere grundständige und postgraduale Studiengänge sowie Promotion in Anspruch nehmen.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Internetseite www.kfw.de/studienkredit.
Nicht förderfähig sind Studiengänge an Berufsakademien und vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge.
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörige mit inländischer Meldeadresse sowie deren Familienangehörige, ungeachtet deren Staatsbürgerschaft, die sich mit dem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind. Familienangehörige sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, eigene Kinder und Kinder des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners, die maximal 20 Jahre alt sind oder die Unterhaltsansprüche haben.
- EU-Staatsangehörige, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind sowie deren Familienangehörige, die sich mit dem EU-Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind, ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft und der Dauer ihres bisherigen Aufenthalts im Bundesgebiet.
- So genannte Bildungsinländer mit inländischer Meldeadresse, die ihre deutsche Hochschulzugangsberechtigung durch einen Schulabschluss in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.
Dauer der Förderung
- Die Dauer der Auszahlungsphase bei Beantragung der Finanzierung eines grundständigen Erst-/Zweitstudiumsist vom Finanzierungsbeginn und Ihrem Alter zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn abhängig. Wenn Sie höchstens: 24 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 14 Fördersemester; 34 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 10 Fördersemester; 44 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 6 Fördersemester.
Bei Beantragung der Finanzierung eines postgradualen Studiums oder einer Promotion erhalten Studierende, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt sind, eine Zusage über bis zu 6 Semester. - Die anschließende Karenzphase von 18 bis 23 Monaten ist eine tilgungsfreie Zeit, inder Sie, sofern Sie keinen Zinsaufschub gewählt haben, lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zahlen. Auf Ihren Wunsch kann die Karenzphase auf bis zu 6 Monate verkürzt werden.
- In der darauffolgenden Tilgungsphase zahlen Sie Ihr Darlehen in monatlichen Raten,den sogenannten Annuitäten bestehend aus Zins und Tilgung,innerhalb von maximal 25 Jahren beziehungsweise bis zum 67. Lebensjahr zurück. Dabei gilt eine Mindestrate von 20 Euro.
Hinweise zur Bewerbung
Einreichung über einen KfW-Vertriebspartner
Mit dem Vertragsangebot sowie gegebenenfalls weiteren Formularen gehen Sie zu einem an der Abwicklung des Programms mitwirkenden Vertriebspartner Ihrer Wahl. Vertriebspartner können akkreditierte Kreditinstitute und Studentenwerke sein. Eine Übersicht finden Sie im Internet unter www.kfw.de/studienkredit-vertriebspartner. Diese beraten im Hinblick auf den persönlichen Finanzierungsbedarf sowie die Kreditkonditionen und prüfen, ob die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Unterzeichnung des Vertragsangebots darf erst im Beisein eines Mitarbeiters des Vertriebspartners vorgenommen werden!
Der Vertriebspartner sendet das Vertragsangebot sowohl in elektronischer Form als auch die ausgedruckten und unterzeichneten Exemplare auf dem Postweg an die KfW, die Ihnen nach positiver Entscheidung eine Annahmebestätigung (Zusage) zusendet. Die Kreditentscheidung wird ausschließlich von der KfW getroffen. Die Führung des Darlehenskontos bei der KfW erfolgt im Anschluss nur über das Online-Kreditportal.
Ein Rechtsanspruch auf den KfW-Studienkredit besteht nicht.
Hinweis:
Die Inanspruchnahme öffentlich geförderter Mittel kann abhängig von Ihrer individuellen steuerrechtlichen Situation steuerliche Folgen haben. Bitte beachten Sie, dass die KfW zu der steuerrechtlichen Behandlung der durch KfW-Kredite oder -Zuschüsse geförderten Maßnahmen keineeinzelfallbezogenen Auskünfte erteilt. Verbindliche Auskünfte über die steuerrechtliche Behandlung der durch KfW-Kredite, KfW-Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel geförderten Maßnahmen dürfen nur von der zuständigen Finanzbehörde erteilt werden. Alternativ dazu können Sie sich individuell von fachkundigen Personen wie Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein steuerlich beraten lassen.