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Deutschlandstipendium

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 122 - Übergreifende Fragen der Nachwuchsförderung, Begabtenförderung
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Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin

Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 mit 300 Euro monatlich Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern: Vom Bündnis aus zivilgesellschaftlichem Engagement und staatlicher Förderung sollen bis 2017 bis zu zwei Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen profitieren. Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, damit sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren können.

Ob Wirtschaftsunternehmen, Stiftung oder Alumni: Schon mit 150 Euro monatlich können private Förderer einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung von Topkräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und allen anderen Bereichen leisten, für die ein Hochschulstudium qualifiziert. Zugleich stärkt ihr Engagement im Verbund mit den Hochschulen das regionale Netzwerk und den eigenen Standort. Die Hochschulen spielen bei Umsetzung und Ausgestaltung des neuen Stipendienprogramms eine zentrale Rolle. Mit finanzieller Unterstützung durch den Bund sprechen sie potenzielle Geldgeber an, wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und organisieren die Förderung. Ihre Neutralität und ihr professioneller Sachverstand stehen für die Qualität der Auswahlverfahren.

Förderer

  • HdWM
  • ZU
  • Frankfurt School

Voraussetzungen

Studierende können sich nach den Vorgaben der Ausschreibungen ihrer Hochschule für das Deutschlandstipendium bewerben. Studienanfängerinnen und Studienanfänger können sich bewerben, wenn sie die hierfür von der Hochschule geforderten Zugangsvoraussetzungen erfüllen und vor der Aufnahme des Studiums an der jeweiligen Hochschule stehen.

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