Deutschlandstipendium
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 122 - Übergreifende Fragen der Nachwuchsförderung, Begabtenförderung
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin
Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 mit 300 Euro monatlich Studierende
sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang
herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Hälfte
vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern: Vom Bündnis aus
zivilgesellschaftlichem Engagement und staatlicher Förderung sollen bis
2017 bis zu zwei Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen
profitieren. Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt,
ist bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören
ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder das
erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und
Bildungsweg. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten das
einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen)
für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der
Regelstudienzeit, damit sie sich erfolgreich auf ihre
Hochschulausbildung konzentrieren können.
Ob Wirtschaftsunternehmen, Stiftung oder Alumni: Schon mit 150 Euro monatlich können private Förderer
einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung von Topkräften in Wirtschaft,
Wissenschaft, Kultur und allen anderen Bereichen leisten, für die ein
Hochschulstudium qualifiziert. Zugleich stärkt ihr Engagement im Verbund
mit den Hochschulen das regionale Netzwerk und den eigenen Standort.
Die Hochschulen spielen bei Umsetzung und Ausgestaltung
des neuen Stipendienprogramms eine zentrale Rolle. Mit finanzieller
Unterstützung durch den Bund sprechen sie potenzielle Geldgeber an,
wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und organisieren die
Förderung. Ihre Neutralität und ihr professioneller Sachverstand stehen
für die Qualität der Auswahlverfahren.